Absperrpfosten

Absperrpfosten mit hoher Qualität von Fachhändlern

Sperrpfosten sind Prosten, die für gewöhnlich Grundstücke und Zufahrten vor unbefugtes Betreten absperren. Dies können sowohl private als auch öffentliche Grundstücke oder Betriebsgelände sein, dessen Zufahrt nur für bestimmte Personen zulässig ist, oder aber sollen dadurch Zufahrten beispielsweise für Rettungsfahrzeuge und / oder Feuerwehreinsätze freigehalten werden.


Die Pfosten eignen sich somit für den Innen- als auch für den Außenbereich. Um die Pfosten bei Dunkelheit gut erkennen zu können, sind reflektierende Streifen oder „Katzenaugen“ angebracht, um unter anderem Schäden an Fahrzeugen zu vermeiden. Sperrpfosten gibt es in unterschiedlichster Ausführung. Als Material werden für gewöhnlich Metalle eingesetzt, um eine gewisse Stabilität zu erzielen. Absperrpfosten können Sie je nach Verwendungszweck in unterschiedlichen Ausführungen erwerben.

  • Klappbare Sperrpfosten

Dieses Modell lässt sich durch angebrachte Scharniere umklappen, um mit einem Fahrzeug das abgesperrte Gelände zu befahren. Dazu benötigen Sie lediglich einen speziellen Schlüssel zu öffnen. Einsatz findet dies Ausführung auf Grundstücke, die über private Parkplätze verfügen oder aber für Rettungsfahrzeuge und andere zutrittsberechtigte Personen zugänglich sein müssen.

  • Herausnehmbare Sperrpfosten

Diese Sperrpfosten-Ausführung wird durch einer für gewöhnlich einbetonierten Halterung fixiert. Dieser Pfosten können Sie ebenfalls mit einem Spezialschlüssel aus der Halterung entnehmen, um das gesperrte Gelände zu befahren.

  • Feststehende Sperrpfosten

Diese Ausführung kann sowohl einbetoniert oder aber verschraubt werden. Dies ist abhängig von Untergrund, der als Befestigung dienen soll. Diese Ausführung können Sie somit weder klappen noch entfernen. Einsatz finden diese unter anderem in Bereiche, die für Fahrzeuge nicht befahrbar sein sollen, jedoch für beispielsweise Fahrräder und Fußgänger freigegeben sind.

  • Flexible Sperrpfosten

Dieses flexible Modell besteht aus Material, welches keine Schäden an Fahrzeuge verursacht. Fahrzeuge können diese Sperrpfosten somit überfahren. Diese Modelle finden somit ihren Einsatz in Ladezonen, Werksgelände oder Parkhäuser.

Welches Modell für welchen Untergrund?

  • Sperrpfosten zum Einbetonieren

Auf unbefestigten Grund sollten Sie Sperrpfosten wählen, die einbetoniert werden. Als Fundament sollten Sie mindestens die Maße 30 cm x 30 cm im Durchmesser und eine Tiefe von mindestens 40 cm wählen, um eine hohe Stabilität zu erzielen.
Für den Fall, dass Sie den Sperrpfosten ab und zu entfernen müssen, um das Grundstück zu befahren, empfiehlt sich eine Bodenhülse, die anstatt des Sperrpfostens einbetoniert wird. Der Sperrpfosten wird in diese einbetonierte Hülse gesteckt und mit speziellen Verrieglungsmechanismen vor unbefugtem öffnen oder Diebstahl gesichert.

  • Sperrpfosten zum Verschrauben

Auf befestigten (betonierten) Grund können Sie ein Modell wählen, welches durch Schrauben und Dübel befestigt wird. Diese Ausführung von Sperrpfosten eignet sich besonders im Innenbereich von beispielsweise Fabrikhallen.

  • Sperrpfosten zu Einschlagen

Auf lockeren Untergrund wie Rasen, Schotter oder Vergleichbares können Sie auf Absperrpfosten zurückgreifen, die einfach in den Boden eingeschlagen werden. Diese Modelle sind sehr gut geeignet für Veranstaltungen, die flexibel für eine bestimmte Zeit abgegrenzt werden sollen.

Zusammenfassung

Sperrpfosten dienen der Absicherung von Bereichen, die für gewöhnlich nicht für Fahrzeuge zugänglich sein sollen oder aber mithilfe der Sperrpfosten Bereiche vorübergehend gesperrt werden müssen. Um Personen, die über eine Berechtigung zum Betreten des abgesperrten Bereichs zu ermöglichen, verfügen diese für gewöhnlich über klappbare oder herausnehmbare Sperrpfosten. Diese Ausführungen sind meistens in Bereiche vorzufinden, die für Rettungsfahrzeuge, Polizeieinsätze und Feuerwehr zugänglich sein müssen. Radfahrer und Fußgänger haben, sofern dies nicht ausdrücklich durch Hinweise untersagt wird, Zugang zu diesen abgesperrten Bereichen. Dies können beispielsweise Fußgängerzonen, Wanderwege, Waldwege oder ähnliches Gelände sein, welches aus besonderen Gründen keinen Durchgangsverkehr gestattet, weiterlesen.

Bildnachweis:

Mr.Stock – stock.adobe.com